Förderung
Die RAPUNZEL Eine Welt Bio-Stiftung ist sowohl fördernd als auch operativ tätig. Eine Antragstellung auf Fördermittel ist möglich, die Unterlagen dazu finden Sie unten zum Download.
Gleichzeitig behält sich die Stiftung vor, ihre Förderpartner proaktiv auszuwählen gemäß ihrer Stiftungszwecke. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir eine Ablehnung von Anträgen nicht begründen.
Gleichzeitig behält sich die Stiftung vor, ihre Förderpartner proaktiv auszuwählen gemäß ihrer Stiftungszwecke. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir eine Ablehnung von Anträgen nicht begründen.
Wen wir fördern
Zur Erfüllung der satzungsgemäßen gemeinnützigen Zwecke fördert die Stiftung in Deutschland steuerbegünstigte, gemeinnützige Körperschaften wie zum Beispiel als gemeinnützig anerkannte eingetragene Vereine (e.V.), als gemeinnützig anerkannte Stiftungen oder gemeinnützige GmbHs (gGmbH). Die Gemeinnützigkeit ist durch einen Freistellungsbescheid des Finanzamts zu belegen.
Außerhalb von Deutschland fördert die Stiftung Projektträger, die mit einer deutschen gemeinnützigen Körperschaft vergleichbar sind. Entsprechende NGOs, Kleinbauernkooperativen und andere Einrichtungen haben ihre Gemeinnützigkeit mit entsprechenden Dokumenten zu belegen.
Vorhaben von Einzelpersonen oder von Wirtschaftsunternehmen fördern wir nicht.
Zum Zwecke der Mildtätigkeit ermöglicht die Stiftung außerdem Mitarbeitenden von Rapunzel und verbundenen Unternehmen einen Notfallhilfeantrag im Falle nicht selbst verschuldeter körperlicher, geistiger oder seelischer Hilfsbedürftigkeit. Im entsprechenden Fall bitten wir um direkte Kontaktaufnahme.
Außerhalb von Deutschland fördert die Stiftung Projektträger, die mit einer deutschen gemeinnützigen Körperschaft vergleichbar sind. Entsprechende NGOs, Kleinbauernkooperativen und andere Einrichtungen haben ihre Gemeinnützigkeit mit entsprechenden Dokumenten zu belegen.
Vorhaben von Einzelpersonen oder von Wirtschaftsunternehmen fördern wir nicht.
Zum Zwecke der Mildtätigkeit ermöglicht die Stiftung außerdem Mitarbeitenden von Rapunzel und verbundenen Unternehmen einen Notfallhilfeantrag im Falle nicht selbst verschuldeter körperlicher, geistiger oder seelischer Hilfsbedürftigkeit. Im entsprechenden Fall bitten wir um direkte Kontaktaufnahme.
Was wir fördern
Von uns geförderte Maßnahmen sollen möglichst auch dann, wenn sie nicht den Bio-Landbau im Fokus haben, im weiteren Kontext einen Bezug zur ökologischen Landwirtschaft oder zumindest eines „Bio-Gedankens“ (zum Beispiel Erhalt der Biodiversität, Waldschutz oder klimagerechter Ernährungsbildung) aufweisen.
Das kann sich beispielsweise als Einzelaspekt der geplanten Projektumsetzung, als konzipierte mittelfristige Perspektive des Projekts bzw. Projektumfelds oder auch in Bezug auf die Zielgruppe der Maßnahmen ausdrücken.
Eine Bio-Zertifizierung ist dabei keine Voraussetzung. Gleichwohl darf keine Maßnahme im Widerspruch zu den Grundsätzen der ökologischen Landwirtschaft stehen.
Das kann sich beispielsweise als Einzelaspekt der geplanten Projektumsetzung, als konzipierte mittelfristige Perspektive des Projekts bzw. Projektumfelds oder auch in Bezug auf die Zielgruppe der Maßnahmen ausdrücken.
Eine Bio-Zertifizierung ist dabei keine Voraussetzung. Gleichwohl darf keine Maßnahme im Widerspruch zu den Grundsätzen der ökologischen Landwirtschaft stehen.
Antragsverfahren
Unser Antragsformular sowie ein Anhang zum Antrag finden Sie hier als PDF zum Download. Bitte verwenden Sie für Anträge ausschließlich diese beide Formulare. Gerne kontaktieren Sie uns vorab, um auszuloten, ob Ihr Anliegen den Zwecken und Maßnahmen der Stiftung entspricht.
Zusätzlich benötigen wir die aktuelle Gemeinnützigkeitsbescheinigung des Trägers (Freistellungsbescheid des Finanzamtes) bzw. bei ausländischen Projektträgern vergleichbare Belege. Die aktuelle Satzung der Organisation, Finanzbericht oder Jahresabschluss können zusätzlich eingereicht werden.
Ein Eigenanteil ist obligatorisch. Einen Mindestanteil bzw. Förderquoten haben wir dabei nicht festgelegt.
Anträge bitten wir ausschließlich per E-Mail einzureichen. Sie erhalten von uns eine Eingangsbestätigung.
Über die Vergabe entscheiden die Organe der Stiftung üblicherweise zweimal im Jahr (Frühjahr und Herbst). Für unsere Termine bzw. die aktuellen Einsendefristen kontaktieren Sie uns bitte.
Förderantrag als PDF (782 KB)
Anhang zum Förderantrag (86 KB)
Zusätzlich benötigen wir die aktuelle Gemeinnützigkeitsbescheinigung des Trägers (Freistellungsbescheid des Finanzamtes) bzw. bei ausländischen Projektträgern vergleichbare Belege. Die aktuelle Satzung der Organisation, Finanzbericht oder Jahresabschluss können zusätzlich eingereicht werden.
Ein Eigenanteil ist obligatorisch. Einen Mindestanteil bzw. Förderquoten haben wir dabei nicht festgelegt.
Anträge bitten wir ausschließlich per E-Mail einzureichen. Sie erhalten von uns eine Eingangsbestätigung.
Über die Vergabe entscheiden die Organe der Stiftung üblicherweise zweimal im Jahr (Frühjahr und Herbst). Für unsere Termine bzw. die aktuellen Einsendefristen kontaktieren Sie uns bitte.
Förderantrag als PDF (782 KB)
Anhang zum Förderantrag (86 KB)
Spendenkonto der
RAPUNZEL Eine Welt Bio-Stiftung
Landesbank Baden-Württemberg
IBAN: DE44 6005 0101 0004 1028 49
SWIFT/BIC: SOLADEST600
Name und Anschrift im Verwendungszweck
mehr erfahren